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Kunst & Kultur

Der Beruf Fotograf

Der Beruf des Fotografen ist außerordentlich vielseitig ob Hochzeitsfotografie oder Produkt-Fotografie. Der Beruf unterteilt sich in den Pressefotografen und den Berufsfotografen. Zur Berufsfotografie gehören die Bereiche der Porträt-Fotografie, der Architektur-Fotografie, der Produkt-Fotografie und der Fotografie für Reportagen.

Beim Berufsfotografen sind die Bereiche des

  • Berufsfotografen eingeschränkt auf die Modefotografie
  • Berufsfotografen eingeschränkt auf das Fachlabor
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf die Luftbildfotografie
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf die Architekturfotografie
  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen


Die Ausbildung zum Berufsfotografen in Österreich beträgt in der Regel 3,5 Jahre und erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb, der eine Lehrlingsausbildungsberechtigung besitzt. Zur Ausbildungszeit gehört der Besuch einer Berufsschule. Für Maturanten und Auszubildenden, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf besitzen oder eine erfolgreiche Facharbeiterprüfung in einem forst- und landwirtschaftlichen Beruf abgelegt haben, kann die Lehrzeit verkürzt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Berufsfotografen ist die erfolgreiche Absolvierung der Schulpflicht von neun Jahren, der Besuch der Berufsschule und die Lehrabschlußprüfung.
Die Ausbildung erfolgt bei vielen Berufsfotografen in den Bundesländern.

Eine Meisterprüfung als Berufsfotograf können Personen absolvieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung setzt sich aus fünf Modulen zusammen, hierzu gehören die praktischen Prüfungsteile, die fachlich mündliche Prüfung, die fachlich schriftliche Prüfung, die Ausbilderprüfung und die Unternehmerprüfung.

Der Beruf des Pressefotografen ist ein Teilbereich in diesem Gewerbe, welches auch als selbstständiges Gewerbe ausgeübt wird. Die Aufnahmen, die der Pressefotograf herstellt, darf dieser nur zur Illustration von Berichterstattungen in den redaktionellen Teilen von Zeitschriften bzw. Zeitungen nutzen. Der Pressefotograf führt ein freies Gewerbe. Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich. Jedoch ist der Pressefotograf verpflichtet, sein Gewerbe in der für ihn örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzumelden. Zuständig ist die Behörde, in dessen Gebiet der Fotograf den Standort seinen Betriebes hat.
Mit der Anmeldung seines Gewerbes erhält der Pressefotograf auf Antrag einen Presseausweis.


Kategorie: Fotografie

Url: http://www.fotofurgler.at/
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